Frankfurt/Oder 12.10.2011 >> Bericht

Pestizidfunde in einem Kleingewässer bei Stabeshöhe

Maisanbau in der Uckermark kritisch

Nach dem Auffinden von besorgniserregenden Pestizidkonzentrationen in einem Kleingewässer (Soll) mitten im Maisfeld bei Stabeshöhe im Boitzenburger Land – darunter auch der seit über zehn Jahren in Deutschland verbotene Wirkstoff Simazin – liegen nun die Ergebnisse der Analyse zweier Bodenproben vor, die das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) entnommen hat.

Danach kann man dem dort wirtschaftenden uckermärkischen Landwirt weder nachweisen, dass er gegen Anwendungsrichtlinien beim Ausbringen der Pestizide verstoßen noch dass er verbotenen Subtanzen verwendet hat. Das teilte das LELF heute mit. Die beiden Bodenproben wurden am Rande und in 30 Metern Entfernung des belasteten Solls bei Stabeshöhe entnommen.

Das Nichtauffinden des Wirkstoffes Simazin in den Bodenproben spricht nach Ansicht des Landesamtes gegen den Verdacht einer illegalen Anwendung durch den Landwirt. Entsprechende Spuren werden als Verunreinigung in dem Terbuthylazin-haltigen Mittel betrachtet, das hauptsächlich von dem Bauern eingesetzt worden ist. Das Simazin hat sich im Boden offenbar schneller abgebaut als im Gewässer.

Keiner der untersuchten Wirkstoffe wurde in einer Entfernung von 0,5 m vom Gewässer nachgewiesen. Das stützt laut LELF die Annahme, dass die Wirkstoffe offenbar nicht in das Gewässer geweht wurden. Die Pestizide sind vor allem im Bereich mehrerer sichtbarer Erosionsrinnen in den Soll gelangt.

Als Ursache für die massive Gewässerbelastung mit Pestiziden muss man drei Faktoren in Betracht ziehen. Der seit mehreren Jahren dort stattfindende erosionsfördernde Maisanbau, der hauptsächlich für Biogasanlagen produziert wird, die hügelige Landschaft in der Umgebung des Solls und der starke Regen in diesem Jahr.

Um das in Zukunft zu verhindern, muss der Landwirt bis Ende Oktober zum schon bestehenden Gewässerrandstreifen einen weiteren 10 Meter breiten Streifen Gras als Sicherheitspuffer anlegen, der nicht behandelt werden darf. Zusätzlich wird am Hang ein weiterer Grasstreifen zur Verhinderung der Erosion ausgesät.

Trotzdem bleibt ungeklärt, ob Pestizide über Meloration und Wasserkanäle in ein angrenzendes Badegewässer gelangt sind. Dazu kommt, dass der Maisanbau am Hang bis an dieses Badegewässer heran betrieben wird. (ph)

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