Angermünde 17.08.2011 >> Meldung

Mausoleumsberg

Zielabweichungsverfahren abgelehnt

Seit 2006 versucht Familie zu Oettingen-Spielberg, die Baugenehmigung für eine Verwaltungsrepräsentanz auf dem Mausoleumsberg im uckermärkischen Görlsdorf bei Angermünde zu erlangen. Sie besitzt etwa 2500 Hektar Wald im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin und betreibt dort Forst- und Jagdwirtschaft.

Derartige Bauvorhaben unterliegen den Zielen der gemeinsamen Landesplanung von Berlin und Brandenburg. Um überhaupt in Außenbereichen wie dem Mausoleumsberg bauen zu dürfen, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung, die über ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren erlangt werden kann. Dafür hatte sich die Angermünder Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich ausgesprochen und es im April 2011 eingeleitet.

"Das Zielabweichungsverfahren wurde gestern mit einem negativen Bescheid abgeschlossen und heute der Stadt Angermünde zugestellt", erklärte der für die gemeinsame Landesplanung zuständige Pressesprecher des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Jens Uwe Schade. "Da das Einvernehmen mit der obersten Naturschutzbehörde nicht herzustellen war, so der Pressesprecher weiter, konnte gemäß Artikel 10 Landesplanungsvertrag einer Zielabweichung nicht zugestimmt werden."

Bereits Anfang August hatte sich die Fürstenfamilie in einem Schreiben, das windmüllers-land vorliegt, an den Bürgermeister von Angermünde, Wolfgang Krakow, gewandt und ihn aufgefordert, bei voller Kostenübernahme gegen einen ablehnenden Bescheid zu klagen.

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