Karlsruhe 17.08.2011 >> Meldung

Revision

"Stalker von Prenzlau" vor dem Bundesgerichtshof

Morgen findet vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revisionsverhandlung im Fall des "Stalkers von Prenzlau" statt.

Im Januar 2011 war der Versuch der Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Neuruppin gescheitert, Dirk S. in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen. Das Gericht hatte dessen bisherigen Taten als nicht erheblich eingestuft und somit eine dauerhafte Unterbringung des psychisch Kranken 52-Jährigen in eine Klinik als nicht gerechtfertigt angesehen. Dagegen ist die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen. Es geht darum zu klären, ob diese Bewertung der etwa 50 Stalkingtaten durch das Gericht wirklich angemessen ist.

Dirk S. war der Öffentlichkeit bekannt geworden, weil er im Januar 2010 innerhalb von nur 24 Stunden einen Sondereinsatz der beim Landeskriminalamt angesiedelten Spezialisten für die Entschärfung unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen am Wochenendhaus der Bundeskanzlerin provozierte, eine Tankstelle in Prenzlau überfiel und die Angestellten mit wirren Forderungen konfrontierte und Kinder und Eltern vor einer Prenzlauer Kindertagesstätte mit einem großen Küchenmesser schockte, das im Armaturenbrett seines schwarzen Mercedes steckte.

Dirk S. war dann Mitte Februar 2010 mit richterlichem Unterbringungsbefehl von der Polizei gesucht, in Berlin gefunden und in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden. Dort war er medikamentös therapiert worden. Ende Juni 2010 hatte dann ein neues Gutachten zu seiner Freilassung geführt.

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