Prenzlau 01.12.2010 >> Bericht

"Stalker von Prenzlau" vor Gericht

Zwischen Psychiatrie und Freiheit

Morgen beginnt vor dem Landgericht Neuruppin der Prozess gegen Dirk S., den "Stalker von Prenzlau". Der Anklagevorwurf lautet unter anderem auf Nachstellung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, versuchte Nötigung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Zustand der Schuldunfähigkeit, so dass das Gericht die Notwendigkeit einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu prüfen haben wird, wenn sich die Anklagevorwürfe bestätigen. Der Prozess ist auf vier Verhandlungstage angesetzt.

Dass Dirk S. am Ende in der Psychiatrie landet, erscheint mehr als fraglich. Der 52-jährige Mann war bereits Ende Januar 2010 in eine geschlossene psychiatrische Anstalt eingewiesen worden nachdem er in einem Gutachten als „schuldunfähig und gefährlich für die Allgemeinheit“ dargestellt worden war.

Ein letztes Indiz für seine Gefährlichkeit hatte Dirk S. Anfang Januar geliefert als er innerhalb von 24 Stunden die Polizeiwache am uckermärkischen Wochenendhaus der Bundeskanzlerin in Alarm versetzt und für einen Sondereinsatz der beim Landeskriminalamt angesiedelten Spezialisten für die Entschärfung unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) gesorgt hatte, eine Tankstelle in Prenzlau überfallen wollte und Kinder und Eltern vor einem Prenzlauer Kindergarten mit einem Küchenmesser schockte, das im Armaturenbrett seines schwarzen Mercedes der SLK-Klasse steckte.

Allerdings war er bereits fünf Monate später wieder aus der Klinik entlassen worden. Der Prenzlauer Anwalt von Dirk S., Andreas Brandt, hatte ein neues Gutachten beantragt, da sich sein Mandant seit seiner Unterbringung in der Klinik in psychiatrischer Behandlung befand und an dieser auch aktiv teilnahm.

Die behandelnden Ärzte bestätigten, dass ihr Patient große Fortschritte gemacht habe, sein Verhalten kontrollieren könne und somit die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt nicht mehr notwendig sei. Dem folgte das zuständige Gericht und ordnete seine sofortige Freilassung an.

Vieles deutet darauf hin, dass Dirk S. zum Zeitpunkt seiner Taten schuldunfähig war und damit dafür nicht belangt werden kann. Dass aber zum jetzigen Zeitpunkt sein Gesundheitszustand keine Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus rechtfertigt und Dirk S. somit den Gerichtssaal als freier Mann verlassen wird.

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