Hammelstall 27.02.2010 >> Bericht

Landratswahlen in der Uckermark

Hohe Wahlbeteiligung ist für die Uckermärker Pflicht

Rund 111.500 Menschen sind an diesem Sonntag in der Uckermark aufgerufen, erstmals einen neuen Landrat zu wählen. Um den Posten bewerben sich drei Kandidaten und eine Kandidatin.

Für die CDU ist das die Lübbenower Fuhrunternehmerin und Kreistagsabgeordnete Karina Dörk. Die SPD hat den Angermünder Schulleiter und Spd-Unterbezirksvorsitzenden Frank Bretsch nominiert. Der einstige Brandenburgische Bildungsminister und jetzige Kreistagsvorsitzende Roland Resch tritt als parteiloser Bewerber an. Das Kleeblatt komplettiert der parteilose bisherige Amtsinhaber Klemens Schmitz.

Große Sorge besteht bei vielen Kreispolitikern, dass Klemens Schmitz aufgrund seines Bekanntheitsgrades wieder zum Landrat gewählt wird. Das Tischtuch zwischen ihm und der großen Mehrheit des Kreistages ist zerrissen. Seine erneute Kandidatur hatte Ende letzten Jahres dazu geführt, dass sich eine Dreierkoalition aus CDU, SPD und FDP fand, die dann die Direktwahl des Landrates durch die Bevölkerung wieder rückgängig machte mit dem Ziel, Frank Bretsch durch den Kreistag zum Landrat wählen zu lassen.

Dagegen wandte sich eine Bürgerinitiative, die innerhalb von sechs Wochen - begleitet von harten Auseinandersetzungen in der lokalen Presse - 17.000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren sammelte, das den Kreistag zwang, diese Entscheidung wieder rückgängig zu machen.

Die SPD hat durch dieses Vorgehen in der Uckermark viel Sympathie verspielt, was auch durch den Einsatz von Matthias Platzeck in den letzten Wochen kaum wettzumachen gewesen ist. Die Linke sprach trotz Koalition im Land eine Wahlempfehlung für Roland Resch aus. In zahlreichen Abstimmungen an der Parteibasis hatten dort 82 Prozent für Roland Resch und nur 16 Prozent für Frank Bretsch votiert.

Die größte Sorge der Initiatoren des Bürgerbegehrens liegt bei der Wahlbeteiligung. Sie hoffen, dass sich der Trend der Januar-Wahlen nicht fortsetzt bei denen in vier von fünf Landkreisen die Wahlbeteiligung zur Wahl des Landrates nicht ausreichte.

Landrat wird, wer mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen auf sich vereint. Die Anzahl der gültigen Stimmen muss aber mindestens 15 Prozent aller Wahlberechtigten der Uckermark erreichen. Das wären 16.725 Stimmen. Sollte kein Bewerber dieses Ergebnis erreichen, folgt am 14. März eine Stichwahl unter den zwei Kandidaten mit den höchsten Stimmenanteilen. (ph)

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