Hammelstall 06. Juni 2007 >> Bericht

Entscheidung über neuen Teilplan "Wind" in weite Ferne gerückt

Planspiele und Realität

Der Nordosten der Uckermark ist eine kuppige, offene Ackerlandschaft von großem Wert, die beim Bau von Windfabriken besonders hoch kompensiert werden muss. Das erbrachte ein Landschaftsgutachten, das auf der gestrigen 16. Sitzung des regionalen Planungsausschusses Barnim/Uckermark vorgestellt wurde. Ansonsten verlief die Sitzung ziemlich chaotisch.

Eigentlich war der 2. Teil der Vorstellung der Windeignungsgebiete vorgesehen. Die Planer um Frau Henze hatten sich vorbereitet, um folgende Zahlen zu liefern: alte Fläche des Windeignungsgebietes, neue Fläche des Windeignungsgebietes, Anzahl der jetzt vorhandenen Windräder, Anzahl der Windräder, die unter Bestandsschutz fallen, wenn das Windeignungsgebiet verschoben wird, Anzahl der möglichen neu zu bauenden Windräder. Dazu sind sie nicht gekommen. Als Hausaufgabe wurden sie dazu verdonnert, Ihre Ergebnisse mit Erläuterungen schriftlich bis zur nächsten Ausschusssitzung am 10. Juli 2007 vorzulegen.

Erste Verwirrung entstand als der Vorsitzende des Uckermärkischen Kreistages und Ausschussmitglied Roland Resch (GRÜNE/B90) nachfragte, wie es komme, dass in der Einladung zur Sitzung weitere sieben neue Windeignungsgebiete genannt werden und Ausschussmitglied Mengel (Rettet die Uckermark) feststellte, dass in seiner Einladung keine weiteren Gebiete zu finden seien. Als neue Windeignungsgebiete wurden genannt: Fürstenwerder, Ferdinandshof, Gandenitz, Greiffenberg, Groß Pinnow, Jakobshagen und Grünberg. Insgesamt würde dadurch die Zahl der Windeignungsgebiete von 38 auf 51 wachsen. Hintergrund dafür ist unter anderem ein Erlass der Landesregierung, der besagt, dass auch einfache Landschaftsschutzgebiete und SPA-Gebiete (Europäische Vogelschutzgebiete) auf Eignung geprüft werden müssen.

Die Verschiebungen der Windeignungsgebiete auf die man in der neuen Planung immer wieder trifft, entstehen durch die neuen Abstandskriterien von Wohnhäusern (800 auf 1000) und der Beibehaltung der Abstandskriterien zwischen den Windeignungsgebieten (5 km). Wenn man bei einem Windeignungsgebiet 200 Meter wegnimmt, kann man am nächsten Windeignungsgebiet 200 Meter dazugeben damit die fünf Kilometer Abstandsregel eingehalten wird. In der Realität verringert sich dadurch der Abstand zwischen den aufgestellten Anlagen zweier Windfabriken auf 4600 Meter, weil die alten Anlagen Bestandsschutz haben und die neuen gebaut werden dürfen. Konsequenterweise forderte daraufhin Professor Mengel, den Abstand zwischen den Gebieten auf 10 Kilometer zu vergrößern. Ausschussmitglied Hans-Jürgen Waldow (CDU) hatte vorher bereits den Reigen eröffnet und die Verringerung der Abstände zum Waldrand von 200 auf 50 Meter zur Diskussion gestellt.

Im neunen Windplan würden durch den Wegfall der Windeignungsgebiete Schmölln und Trampe/Wallmow – hier wurden Anträgen auf den Bau von Windrädern die Genehmigung durch das Landesumweltamt versagt – sich rechnerisch zwei neue Windeignungsgebiete ergeben in Grünberg und Wallmow (neu) südlich der Ortsgrenze am Rollberg. Durch die Neueröffnung der Kriteriendiskussion kann es durchaus sein, dass der alte Windplan noch länger als gedacht gültig bleibt und das Windfeld Trampe/Wallmow wieder in Betracht gezogen werden muss, da hier die Enertrag gegen die Entscheidung des Landesumweltamtes klagt. (peter huth)

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