Hammelstall 22.11.2006 >> Kritik

Landpfeife Max geht kein Licht auf

Bemerkungen zur Kolumne „Ganz Nebenbei/Verkehrte Welt“ von 07.10.2006 und zum Artikel „200-Meter-Windräder zur Diskussion gestellt“ vom 27.10.2006. Beide Artikel erschienen in der „Prenzlauer Zeitung“.

Es ist doch eigentlich grotesk. Da weist „Windmüllers-Land“ regelmäßig nach, dass die Worte von Enertrag-Mitarbeitern auf die Goldwaage gelegt werden müssen, um festzustellen wie hohl die Nuggets sind.

Ausgangspunkt dieses heutigen Abwiegens, ist eine Diskussionsveranstaltung des Deutschen Naturschutzringes, die Anfang Oktober in Prenzlau stattfand. Auf dieser Veranstaltung wurde festgestellt, dass in der Uckermark in Bezug auf Windräder erfolgreich geplant worden sei, weil die Regionalplanung eine räumliche Steuerung übernommen und so den so genannten Wildwuchs von Anlagen in der Fläche verhindert habe.

Auf dieser Veranstaltung lies Enertrag-Prokurist Werner Diwald ein paar Sätze fahren, die dann am 7.10.2006 ganz nebenbei unkontrolliert in des Landpfeifers Max Gedanken eingingen: „Das ist doch eigentlich grotesk. Das Geblinke der Windmühlen am uckermärkischen Nachthimmel dient ausschließlich Flugzeugen, die in der Nacht eigentlich gar nicht fliegen dürfen, weil sie über keine entsprechende Ausrüstung zum Nachtfliegen verfügen."

Diese Aussage ist falsch. Es darf in Deutschland auch nachts nach Sichtflugregeln geflogen werden. Es bedarf dafür lediglich einer Zusatzausbildung des Piloten, guter Sicht und Luftfahrthindernisse (Windräder) über 100 Meter müssen natürlich beleuchtet sein. Ein wenig Nachdenken und ein wenig Recherche im Internet hätten dazu geführt, dass unserer Landpfeife Max zum Beispiel Rettungshubschrauber in den Sinn gekommen wären. Ein Fluggerät, das zu jeder Tages- und Nachtzeit fliegen muss und dessen Pilot notwendigerweise eine ausreichende Ausbildung hat. Rettungshubschrauber haben übrigens einen Transponder (Radarantwortsender transmit/respond). Die Antwortsignale des Transponders ergänzen die Leuchtpunkte auf dem Radarschirm der Flugüberwachung mit bestimmten Angaben wie z.B. Höhe und Kennung.

Mit dem Transponder komme ich schon zum zweiten Zitat, das am 27.10.2006 in der „Prenzlauer Zeitung“ im Artikel „200-Meter-Windräder zur Diskussion gestellt“ zu finden war. Da behauptete Prenzlaus Bürgermeister Hans-Peter Moser in einer Versammlung, die den Bürgern von Dauer, das Repowering von Windkraftanlagen schmackhaft machen sollte, „ab März 2008 trete zudem eine Bundesverordnung in Kraft, die allen Luftfahrzeugen die Ausrüstung mit einem Transponder vorschreibt. Damit werde die Nachtbefeuerung erst ausgelöst, wenn sich ein Flugobjekt tatsächlich nähert.“ Wer ihm das wohl eingeflüstert hat? Ähnliches hat auch Werner Diwald auf jener Diskussionsveranstaltung Anfang Oktober geäußert. Er sprach auch noch von Radargeräten, die Flugobjekte erfassen und dann die Lichter anschalten. Bei Werner Diwald war es immerhin noch eine Vision, was beim Bürgermeister von Prenzlau schon wie Realität klang.

Was da der Bürgermeister Hans-Peter Moser über den Transponder sagt, ist fast richtig. Das hat aber nichts mit der Nachtbefeuerung von Windmastfabriken zu tun. Im März 2008 enden die Übergansfristen bei der Transponderpflicht für alle Sichtflüge, wie es in der „Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge“ vom 26.11.2004 vorgeschrieben ist. Danach gilt die Transponderpflicht für alle Flüge nach Sichtflugregeln
- im Luftraum C oder D (nicht Kontrollzone) oder in der TMZ
- mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen oberhalb 5000 ft (1500 m) über NN oder oberhalb einer Höhe von 3500 ft über Grund, wobei jeweils der höhere Wert maßgebend ist
- bei Nacht im kontrollierten Luftraum
Was aber gilt in den Lufträumen E, F und G, was gilt bei Sichtflügen unter 1500 Metern, was gilt im nichtkontrollierten Luftraum?

Wer jetzt mit den Ohren schlackert und sagt, „ich verstehe nur Bahnhof“, der schaue sich die Grafik auf der Website „luftrecht-online.de“ an. Das hilft weiter und zeigt auch, dass die Transponderpflicht für Sichtflüge garantiert nicht im Nordosten der Uckermark gilt.

„Windmüllers-Land“ hat die zuständige Abteilung „Luftsicherheit 2“ im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) mit den beiden Zitaten konfrontiert und um eine Stellungnahme gebeten. Die Antwort war knapp aber deutlich: „Es ist nicht erforderlich, dass ein Luftfahrzeug, das über einen Transponder verfügt, diesen immer eingeschaltet haben muss.
Eine generelle "Transponderpflicht" für Flüge bei Nacht wird es nicht geben. Uns ist bekannt, dass Versuche zur Einschaltung der Befeuerung von Windenergieanlagen durch den Transponder eines Luftfahrzeugs bzw. durch windenergieanlagenseitige Radaranlagen geplant sind. Der genaue Zeitpunkt der Versuche ist uns nicht bekannt. Welche Folgen diese Versuche haben werden, ist zur Zeit nicht abschätzbar.“

Was Prenzlaus Bürgermeister Hans-Peter Moser und Enertrag-Prokurist Werner Diwald zur Verbesserung der Beleuchtungssituation vom Windmastfabriken propagieren, entpuppt sich für den Augenblick leider als Luftblase, die hiermit zerplatzt. (peter huth)

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